Was kostet eine Hausverwaltung? Preise und Leistungen transparent erklärt
Wovon der Preis einer Hausverwaltung abhängt
Pauschale Preisvergleiche führen bei Hausverwaltungen schnell in die Irre, denn die Vergütung hängt von mehreren Faktoren ab: der Anzahl der Einheiten (je mehr Einheiten, desto günstiger der Preis pro Einheit), der Verwaltungsart (WEG-Verwaltung ist wegen Versammlungen, Beschlussumsetzung und gesetzlicher Pflichten aufwendiger als Mietverwaltung), dem Zustand und Alter des Objekts sowie dem vereinbarten Leistungsumfang. Entscheidend ist deshalb nie der Preis allein, sondern was im Leistungsverzeichnis tatsächlich enthalten ist.
Unsere Preise: WEG-Verwaltung
| Objektgröße | Preis je Einheit / Monat (brutto) |
|---|---|
| bis 19 Einheiten | 35,70 € |
| 20 bis 49 Einheiten | 33,32 € |
| ab 50 Einheiten | 30,94 € |
| Mindestvergütung | 476,00 € / Monat |
Für kleinere Gemeinschaften gilt eine Mindestvergütung von 476,00 Euro brutto pro Monat. Was eine WEG-Verwaltung dafür leisten muss, zeigt unser Überblick über die Pflichten der WEG-Verwaltung.
Unsere Preise: Miet- und Sondereigentumsverwaltung
| Objektgröße | Paket Basis (brutto) | Paket Sorglos (brutto) |
|---|---|---|
| 1 bis 4 Einheiten | 29,16 € / Einheit | 41,65 € / Einheit |
| 5 bis 14 Einheiten | 24,99 € / Einheit | 33,32 € / Einheit |
| ab 15 Einheiten | 22,02 € / Einheit | 29,75 € / Einheit |
| Mindestvergütung | 357,00 € / Monat je Objekt | |
- Paket Basis: Buchhaltung und Abrechnung – die kaufmännische Grundlage für Ihr Zinshaus.
- Paket Sorglos: Full Service inklusive Mieterbetreuung – die Rundum-Entlastung für Vermieter.
- Mindestvergütung: 357,00 € brutto je Objekt und Monat.
- Einzelne Eigentumswohnung: Mindestvergütung 357,00 € brutto pro Monat.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Bei Vertragsabschluss kommen einmalige Einrichtungskosten hinzu, deren Höhe vom Objekt und vom Aufwand der Datenübernahme abhängt. Einen ersten Orientierungswert für Ihr Objekt liefert unser Preisrechner auf der Startseite.
Laufende Verwaltung und Sonderleistungen
Die Grundvergütung deckt die laufende Verwaltung ab – von der Buchhaltung über die Abrechnung bis zur Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen des üblichen Wartungs- und Instandhaltungsgeschehens. Leistungen außerhalb des Regelbetriebs, etwa die Begleitung großer Sanierungen, werden gesondert vergütet. Seriöse Verwaltungen legen das in einem Leistungsverzeichnis offen, das Sie vor Vertragsabschluss erhalten – so wissen Sie von Anfang an, was enthalten ist und was nicht.
Warum die billigste Verwaltung oft die teuerste ist
Eine Verwaltung, die deutlich unter Marktpreis anbietet, muss an anderer Stelle sparen – meist an Erreichbarkeit, Instandhaltungsplanung und sauberer Buchhaltung. Die Folgekosten tragen die Eigentümer: verschleppte Schäden, fehlerhafte Jahresabrechnungen oder eine zu niedrige Erhaltungsrücklage, die später teure Sonderumlagen nötig macht. Achten Sie deshalb neben dem Preis auf Qualitätsmerkmale wie die IHK-Zertifizierung nach § 26a WEG, Verbandsmitgliedschaften (VDIV, IVD) und eine Vertrauensschadenversicherung.
Transparenz-Versprechen der ImmoVerwaltung-Nord:
Festpreise je Einheit, ein klares Leistungsverzeichnis vor Vertragsabschluss und keine versteckten Kosten. Für ein konkretes Angebot genügen uns die Anzahl der Einheiten, das Baujahr und die gewünschte Verwaltungsart.
Häufige Fragenzum Thema
Was kostet eine WEG-Verwaltung pro Einheit?
Bei der ImmoVerwaltung-Nord kostet die WEG-Verwaltung 35,70 Euro je Einheit und Monat (brutto) bei bis zu 19 Einheiten, 33,32 Euro ab 20 Einheiten und 30,94 Euro ab 50 Einheiten. Alle Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Für kleinere Objekte gilt eine Mindestvergütung von 476,00 Euro brutto pro Monat.
Was kostet eine Mietverwaltung für ein Mehrfamilienhaus?
Die Mietverwaltung im Paket Basis kostet je nach Objektgröße 22,02 bis 29,16 Euro je Einheit und Monat (brutto), das Full-Service-Paket Sorglos 29,75 bis 41,65 Euro. Je Objekt gilt eine Mindestvergütung von 357,00 Euro brutto pro Monat. Alle Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
Sind die Kosten der Hausverwaltung auf Mieter umlegbar?
Nein. Die Vergütung der Miet- oder WEG-Verwaltung gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten und kann nicht auf Mieter umgelegt werden. Vermieter können die Verwaltungskosten aber als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Welche einmaligen Kosten kommen beim Verwalterwechsel dazu?
Bei Vertragsabschluss fallen einmalige Einrichtungskosten für die Übernahme und Digitalisierung der Unterlagen an. Die Höhe hängt vom Objekt und vom Zustand der übergebenen Unterlagen ab und wird im Angebot ausgewiesen.
Was kostet die Verwaltung Ihres Objekts?
Senden Sie uns Anzahl der Einheiten, Baujahr und gewünschte Verwaltungsart – Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine persönliche Rückmeldung.
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