Sondereigentumsverwaltung: Ihre Wohnung, unser Aufwand
Sondereigentumsverwaltung (SEV) ist die Verwaltung einer einzelnen Eigentumswohnung im Auftrag ihres Eigentümers. Sie umfasst alles rund um das Mietverhältnis und ist getrennt von der WEG-Verwaltung, die im Auftrag der Gemeinschaft das Gemeinschaftseigentum betreut.
Mietinkasso und Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter, Ansprechpartner für Mieteranliegen, Koordination von Reparaturen in der Wohnung und die Abstimmung mit der WEG-Verwaltung. Ab 35,70 € je Wohnung und Monat inkl. MwSt.
Wer eine Eigentumswohnung vermietet, hat zwei Verwaltungsthemen: Die Gemeinschaft kümmert sich über ihre WEG-Verwaltung um Dach, Fassade und Treppenhaus. Alles, was Ihre Wohnung und Ihren Mieter betrifft, bleibt dagegen bei Ihnen. Genau diesen Teil übernehmen wir als Sondereigentumsverwaltung.
Dabei ist es gleich, wer Ihre Gemeinschaft verwaltet. Betreuen wir auch die WEG-Verwaltung, laufen Hausgeldabrechnung und Betriebskostenabrechnung für den Mieter ohne Umwege zusammen. Für ganze Mietshäuser bieten wir die Mietverwaltung an.
Fidelis Süttmann – Inhaber & Gründer
Inhabergeführt seit Gründung. Kein Callcenter, kein wechselnder Sachbearbeiter – Sie erreichen immer dieselbe Person, die Ihr Objekt kennt. Persönlich erreichbar Mo bis Fr 10 bis 18 Uhr.
Unsere Leistungen in der Sondereigentumsverwaltung
Miete & Buchhaltung
- Mietinkasso und Kontrolle der Zahlungseingänge.
- Mahnwesen bei Mietrückständen.
- Zahlung des Hausgelds an die Gemeinschaft.
- Jahresübersicht für Ihre Steuererklärung.
Abrechnung & Mietverhältnis
- Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter auf Basis der Hausgeldabrechnung.
- Vorbereitung von Mietanpassungen.
- Ansprechpartner für alle Mieteranliegen.
- Kautionsverwaltung.
Wohnung & Gemeinschaft
- Koordination von Reparaturen in der Wohnung.
- Abstimmung mit der WEG-Verwaltung.
- Digitales Eigentümerportal mit allen Unterlagen.
- Neuvermietung auf Wunsch als Sonderleistung nach Aufwand.
Was kostet die Sondereigentumsverwaltung?
Die Sondereigentumsverwaltung kostet bei uns ab 35,70 € je Wohnung und Monat inkl. MwSt. Je mehr Wohnungen wir für Sie betreuen, desto günstiger wird der Preis je Wohnung:
| Wohnungen je Eigentümer | Preis je Wohnung und Monat (brutto) | netto |
|---|---|---|
| 1 Wohnung | 42,00 € | 35,29 € |
| 2 bis 3 Wohnungen | 39,00 € | 32,77 € |
| ab 4 Wohnungen | 35,70 € | 30,00 € |
Alle Preise inklusive 19 % MwSt. Die genauen Leistungen und Sonderleistungen, etwa die Neuvermietung, stehen in unserem Leistungsverzeichnis, das Sie mit dem Angebot erhalten.
WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung: der Unterschied
| WEG-Verwaltung | Sondereigentumsverwaltung | |
|---|---|---|
| Auftraggeber | Eigentümergemeinschaft | Eigentümer der Wohnung |
| Zuständig für | Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus) | Ihre Wohnung und Ihr Mietverhältnis |
| Bezahlt über | Hausgeld | Eigene Vergütung des Eigentümers |
| Beschluss der Gemeinschaft | nötig | nicht nötig |
Mehr zur Verwaltung von Gemeinschaften lesen Sie in unserem Ratgeber Was kostet eine Hausverwaltung?.
Verbindliches Angebot anfordern
Teilen Sie uns kurz Ihre Eckdaten mit. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einem individuellen Angebot zur Sondereigentumsverwaltung.
- IHK-zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG
- Mitglied im VDIV Nord und im IVD
- Kein Callcenter, keine Warteschleife
- Unverbindlich und kostenlos
Wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen.
🔒 Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Häufige Fragen zur Sondereigentumsverwaltung
Was kostet die Sondereigentumsverwaltung bei ImmoVerwaltung-Nord?
Die Sondereigentumsverwaltung kostet ab 35,70 Euro je Wohnung und Monat inkl. MwSt. Für eine einzelne Wohnung berechnen wir 42,00 Euro, ab zwei Wohnungen 39,00 Euro und ab vier Wohnungen 35,70 Euro je Wohnung und Monat, jeweils brutto. Neuvermietung und weitere Sonderleistungen rechnen wir nach Aufwand gemäß unserem Leistungsverzeichnis ab.
Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung?
Die WEG-Verwaltung kümmert sich im Auftrag der Eigentümergemeinschaft um das Gemeinschaftseigentum, etwa Dach, Fassade und Treppenhaus, und wird über das Hausgeld bezahlt. Die Sondereigentumsverwaltung betreut im Auftrag des einzelnen Eigentümers dessen vermietete Wohnung, also Mieter, Miete und Betriebskostenabrechnung.
Muss die Eigentümergemeinschaft der Sondereigentumsverwaltung zustimmen?
Nein. Die Sondereigentumsverwaltung beauftragen Sie als Eigentümer der Wohnung selbst. Sie ist unabhängig davon, wer die Gemeinschaft verwaltet.
Kann ich die Kosten der Sondereigentumsverwaltung steuerlich geltend machen?
Bei vermieteten Wohnungen können die Verwaltungskosten in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung angesetzt werden. Die Einzelheiten klärt Ihr Steuerberater.
In welchen Regionen bieten Sie die Sondereigentumsverwaltung an?
Wir betreuen vermietete Eigentumswohnungen in Lübeck und Travemünde, im Kreis Ostholstein, in Hamburg und in Kiel.
